Individualzahlungen des Nationalfonds im Überblick

Gestezahlung

Der Nationalfonds leistet eine einmalige Gestezahlung an überlebende Opfer des Nationalsozialismus. In dem symbolischen Betrag von 5.087,10 Euro (ursprünglich 70.000 ATS) findet die Anerkennung des erlittenen Unrechts ihren Ausdruck.

Mit dieser Gestezahlung werden alle Opfer des Nationalsozialismus berücksichtigt − auch vom Nationalsozialismus verfolgte Personen, die in Österreich lange keine oder eine unzureichende Anerkennung erfahren haben, wie Roma und Sinti, die "Kinder vom Spiegelgrund", Opfer der NS-Militärjustiz oder Homosexuelle.

Für sozial bedürftige Personen besteht die Möglichkeit von weiteren Auszahlungen des Grundbetrags.

Zahlung aus Kunstverwertungserlösen

Auf Grundlage des Kunstrückgabegesetzes verwertet der Nationalfonds "erblose" Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz und verwendet die erlösten Mittel zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus.

Der Nationalfonds erbringt aus dem Verwertungserlös Leistungen an natürliche Personen, die als Folge von direkt gegen sie gerichteter nationalsozialistischer Verfolgung Schaden an Gesundheit oder Verlust von Freiheit, Vermögen oder Einkommen erlitten haben, sofern sie aus Österreich stammen oder vertrieben wurden oder einen vergleichbaren Bezug zu Österreich haben.

Zahlung aus dem Härteausgleichsfonds (abgeschlossen)

Im Mai 1999 wurde durch das Kuratorium des Nationalfonds der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Er wurde mit 508.710 Euro (damals 7 Mio. ATS) aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert.

Durch den Härteausgleichsfonds konnten vom Nationalsozialismus geschädigte Personen Berücksichtigung finden, die ein Ansuchen an den Nationalfonds gestellt haben, die jedoch die Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Nationalfonds zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze erfüllten und deren Ablehnung im Rahmen der Gestezahlung durch den Nationalfonds eine besondere Härte darstellte.

Zahlung aus dem "Raubgoldfonds" (abgeschlossen)

1998 wurde der Nationalfonds mit der Verteilung der Gelder aus dem Nazi Persecutee Relief Fund betraut. Dieser speiste sich aus Mitteln, die aufgrund des Verzichts diverser Staaten auf ihren Restbestand am so genannten Raubgold frei geworden waren. Der Nationalfonds verwaltete den auf die Republik Österreich entfallenden Teil der Gelder. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Projekte gefördert als auch Individualzahlungen an bedürftige Holocaust-Überlebende getätigt. Seit 2010 sind die Mittel des Raubgoldfonds aufgebraucht.

Mietrechtsentschädigung (abgeschlossen)

Von 2001 bis 30. Juni 2004 bestand für Opfer des Nationalsozialismus die Möglichkeit einer Antragstellung auf eine Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände. Die Entschädigung erfolgte in Form einer Pauschalsumme von 7.630 Euro bzw. 7.000 US-Dollar sowie einer Nachzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Person.

Die Auszahlungen im Rahmen der Mietrechtsentschädigung sind abgeschlossen.