Tötungsanstalt Hartheim & NS-Euthanasie in ‚Oberdonau‘ - historische Aufarbeitung, Dokumentation, Vermittlung

Projekt

 

Beschreibung

Das Projekt „Tötungsanstalt Hartheim & NS-Euthanasie in ‚Oberdonau' - historische Aufarbeitung, Dokumentation, Vermittlung“ setzt sich einerseits zum Ziel, Forschungen zu verschiedenen Aspekten der NS-Euthanasie in Schloss Hartheim und dem „Reichsgau Oberdonau“ sowie der NS-Gesundheits- und Bevölkerungspolitik zu betreiben und andererseits die Ergebnisse, Inhalte und Themen des Hauses an die Öffentlichkeit zu tragen bzw. im Rahmen von pädagogischen Angeboten und Ausstellungen an die Besucher:innen zu vermitteln. Forschungen zu den Opfern der dezentralen NS-Euthanasie in Niedernhart (Linz) und ihren Bestattungsorten sind Teil des beantragten Projekts. Es ist beabsichtigt, zu den Biografien der verfolgten bzw. ermordeten Menschen zu forschen, entsprechende Dokumente und Materialien sollen gesammelt und archiviert sowie für den Einsatz im Ausstellungsbetrieb aufbereitet werden. Im Bereich der Vermittlung kommen die Weiterbildung der Guides und die Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim hinzu. Das Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasie, die Recherche nach ihren Namen und die Rekonstruktion ihrer Biografien stellen dabei nach wie vor einen zentralen Arbeitsbereich des Lern- und Gedenkorts dar. Die Erschließung neuer Quellen und Bestände, die laufende Erweiterung der archivalischen Sammlung und die entsprechende Auswertung der Unterlagen sind hier ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die Unterlagen und Ergebnisse sollen zudem für Ausstellungszwecke aufbereitet werden und in die Vermittlungsarbeit einfließen, die ebenfalls laufend überarbeitet und ergänzt werden muss.

AntragstellerInnen

Verein Schloss Hartheim

Website

Standort

Beschluss

13.05.2024

Kategorie

Gedenkstätte

Schwerpunkt

Gedenken / Erinnern

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.