Weibliche Homosexualität im Nationalsozialistischen Österreich. Stigmatisierung und Verfolgung homosexueller Frauen.

Projekt

 

Beschreibung

Das angestrebte Forschungsprojekt setzt sich einerseits zum Ziel, die Verfolgungssituation in der NS-Zeit von Frauen in ganz Österreich statistisch aufzuarbeiten. Andererseits steht eine qualitative Analyse der rund 50 in den österreichischen Landesarchiven aufbewahrten Gerichtsakten, die nach § 129Ib StG angeklagte Frauen betreffen, im Mittelpunkt. Mit der Analyse der Gerichtsakten gehen auch Fragen rund um die Ereignisse nach der Verurteilung einer Person sowie der Situation in Konzentrationslagern, aber auch einer Täter:innenschaft einher. Im Mittelpunkt des Projektes stehen allerdings vor allem die Dokumentation der Einzelschicksale dieser bisweilen noch kaum beachteten NS-Opfer sowie eine möglichst umfassende Darstellung der Verfolgungssituation homosexueller Frauen im Nationalsozialismus. Das vorliegende Forschungsprojekt soll gerade jene Schicksale von Frauen beleuchten, die nach § 129Ib StG verfolgt wurden. Der geografische Rahmen wird sich dabei auf ganz Österreich erstrecken. Mit der Frage nach der Verfolgung weiblicher Homosexualität während des Nationalsozialismus hat sich die Forschung bislang nur für den Raum Wien beschäftigt. Eine Thematisierung der anderen Bundesländer stellt demnach ein Forschungsdesiderat dar. Die Ziele des Projektes sind zum einen quantitativer Natur; es sollen umfassende Statistiken erstellt werden, welche die Verfolgungssituation in den unterschiedlichen Bundesländern beleuchten. Zum anderen wird qualitativ gearbeitet werden; die Geschichten der betroffenen Frauen vor, während und nach der Verurteilung sowie das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, sollen beleuchtet werden.

AntragstellerInnen

Mandelbaum Verlag eG

Website

Standort

Beschluss

13.05.2024

Kategorie

Buch

Schwerpunkt

Gedenken / Erinnern

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.