Feministisches Frauengedenken in Mauthausen 2024 Sichtbarkeit gegen das Vergessen! Erinnern und Gedenken führt zum Heute

Projekt

 

Beschreibung

Die Projektgruppe des Vereines plant vom 4. bis 5. Mai 2024 im Rahmen der antifaschistischen Befreiungsfeier des Konzentrationslagers Mauthausen, die vom Mauthausenkomitee organisiert wird, ein zweitägiges feministisches Frauengedenken mit unterschiedlichen Aktivitäten. Inhaltlich geht es um die inhaftierten Frauen im KZ. Insbesondere soll jener Frauen gedacht werden, die im Konzentrationslager Ravensbrück selektiert, ins KZ-Lagerbordell Mauthausen gebracht und zur Prostitution gezwungen wurden. Das Projekt beinhaltet unter anderem Referate und Diskussionen. Eines der Anliegen ist die Schaffung eines Gedenkzeichens bei der Baracke 1 für die zur Prostitution gezwungenen Frauen, um zumindest auf einer moralischen Ebene dieser Opfer gerecht zu werden und sie sichtbar zu machen. Ein eigener Rundgang durchs Lager mit Erinnerungsstationen an die dort gefolterten und zum Teil ermordeten Frauen bietet vor allem für jene Teilnehmerinnen eine Einführung in die Thematik, die die Gedenkstätte zum ersten Mal besuchen. Für jene Aktivistinnen, die sich lange und auch intensiv mit Gewaltstrukturen im NS beschäftigen, gibt es parallel einen Rundgang mit neuesten Forschungsergebnissen. Vor dem ehemaligen KZ-Lagerbordell, der Baracke 1, wird es musikalische und inhaltliche Beiträge geben. Die Reden werden in verschiedenen Sprachen sowie in Gebärdensprache übersetzt. Ebenso ist geplant, an der allgemeinen Befreiungsfeier teilzunehmen, wobei die Projektgruppe als autonome Frauen- und Lesbengruppe insbesondere die Opfergruppe der als „asozial“ stigmatisierten Frauen vertreten wird.

AntragstellerInnen

Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen

Website

Standort

Beschluss

13.05.2024

Kategorie

Veranstaltung

Schwerpunkt

Gedenken / Erinnern

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.