Die Vertreibung der Kärntner Slowenen 1942 von Augustin Malle und Brigitte Entner Hg. Verband ausgesiedelter Slowenen und Drava Verlag

Projekt

 

Beschreibung

Heuer vor 70 Jahren, am 14. und 15. April 1942, wurden über 1.000 Personen, vom wenige Tage alten Säugling bis zum knapp 90-jährigen Greis, von ihrem Zuhause gewaltsam vertrieben und vorerst in einem Sammellager in Klagenfurt interniert. Nach Interventionen von Familienangehörigen und Dienstgebern, aber auch Vorgesetzten der Wehrmacht, wurden einige Einzelpersonen und zum Teil ganze Familien wieder freigelassen. Zwischen dem 15. und 17. April wurden schließlich 917 Personen in das so genannte Altreich deportiert. Die meisten Lager befanden sich im Raum Nürnberg, das Lager Rehnitz jedoch im heutigen Polen. Die Ausgesiedelten wurden als „Volks- und Staatsfeinde“ entschädigungslos enteignet und auf ihren Höfen Kanaltaler Optanten und verlässliche „Alte Kämpfer“ angesiedelt. Aus den Lagern heraus wurden 89 Männer zur Wehrmacht gepresst, manche fielen für das verhasste Regime. 63 Personen wurden aus den Lagern verhaftet und in Konzentrationslager überstellt oder vor Gericht gestellt. Bei der Gründungsversammlung des Verbandes der Ausgesiedelten am 1. Februar 1946 berichtete Dr. Mirt Zwitter, dass 74 Personen die Internierung nicht überlebt haben, neun Männer waren zu diesem Zeitpunkt noch vermisst. Bisher konnten 55 Todesopfer namentlich erfasst werden. Die Rückkehr der ehemals Vertriebenen gestaltete sich aus vielerlei Gründen äußerst schwierig. Die ehemaligen Besitzer mussten bis zum Dritten Rückstellungsgesetz warten, bis ihnen ihre Liegenschaften auch grundbücherlich wieder gehörten. Die Besitzungen waren vielfach völlig ausgeräumt, es gab weder Möbel noch landwirtschaftliches Inventar, weder Futter- noch Lebensmittel.

AntragstellerInnen

Verband der ausgesiedelten Slowenen

Website

Standort

Beschluss

19.12.2012

Kategorie

Buch

Schwerpunkt

Gedenken / Erinnern

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.