Organe des Nationalfonds

Die Organe des Nationalfonds sind das Kuratorium, der Vorstand und das Komitee.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionVorstand
Organigramm

Vorstand

Der Vorstand dient gemäß § 6 Abs 1 Nationalfondsgesetz der Unterstützung des/der Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Verwaltung des Nationalfonds und bereitet die Beschlüsse und Entscheidungen des Kuratoriums und des Komitees des Nationalfonds vor. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und wird vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage einer Empfehlung des Kuratoriums und Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates für fünf Jahre bestellt. Der Vorstand hat auch die Aufgabe, die Verbindung zwischen Österreich und den im Ausland lebenden Opfern des Nationalsozialismus zu pflegen.

Personelle Zusammensetzung

Prof. Mag.a Hannah M. Lessing, Vorstand (seit Jänner 2024)

Mag. Judith Pfeffer, MA, Vorstand (seit April 2024)