Aufgaben im Bereich der Kunstrestitution

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erhielt 1998/99 durch das Kunstrückgabegesetz (Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl. I 181/1998) den Auftrag, "erblose" Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten von NS-Opfern zu verwerten.

Die Verwertung betrifft Objekte in Museen und Sammlungen des Bundes sowie der Stadt Wien, deren unrechtmäßiger Erwerb in Zusammenhang mit dem NS-Regime stand und für die keine Rückstellungsberechtigte gefunden werden können.

Kunst-Datenbank

Bevor die Kunstobjekte zur Verwertung gelangen, sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um noch mögliche Rückstellungsberechtigte zu erreichen. Zu diesem Zweck unterstützt der Nationalfonds die Kunstrückgabe-Gremien des Bundes und der Stadt Wien bei der Erbensuche.

Seit Oktober 2006 betreibt der Nationalfonds eine umfassende Online-Kunst-Datenbank mit Informationen zu mehr als 9.000 Objekten in öffentlichen Sammlungen und Museen des Bundes und der Länder sowie der Universitätsbibliothek Wien. Sie ermöglicht Opfern des NS-Kunstraubes oder deren Nachkommen, gezielt nach entzogenen und zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten zu suchen.

Verwertung "erbloser" Kunstgegenstände

Objekte, deren EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden können, werden dem Nationalfonds zum Zweck der Verwertung übereignet. Der Nationalfonds verwendet die aus der Verwertung erlösten Mittel zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus, die mangels Anspruchsberechtigung keine Gestezahlung erhalten haben.